Wer eine Therapie sucht, hat meist schon einige Absagen hinter sich. Damit Sie nicht raten müssen, steht hier offen, wen ich behandeln kann, wie der Weg zu mir jeweils aussieht — und wo er nicht entlangführt.
Welcher für Sie gilt, hängt allein davon ab, wer die Behandlung bezahlt. Suchen Sie sich Ihren heraus — unten steht jeweils der konkrete erste Schritt.
PKV
Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten abgerechnet. Sie erhalten die Rechnung von mir und reichen sie bei Ihrer Versicherung ein.
Wie viel davon erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab — manche Tarife begrenzen die Sitzungszahl oder den Steigerungssatz. Es lohnt sich, das vor dem ersten Termin bei Ihrer Versicherung zu erfragen.
Beamte & Angehörige
Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Angehörige — auch die Familien von Soldatinnen und Soldaten fallen in der Regel hierunter.
Die Abrechnung läuft wie bei Privatversicherten. Den einen Teil übernimmt Ihre Beihilfestelle, den anderen Ihre private Restkostenversicherung. Auch hier gilt: Erstattungsumfang am besten vorab klären.
Freie Heilfürsorge
Der erste Schritt führt nicht zu mir, sondern zu Ihrem Truppenarzt.
Er entscheidet über die Überweisung zur ambulanten Psychotherapie und stellt die Kostenübernahme aus. Ohne diese Unterlagen kann eine Behandlung nicht über die freie Heilfürsorge abgerechnet werden.
Sie brauchen dort weder eine fertige Diagnose noch Details auszubreiten — der Wunsch nach psychotherapeutischer Abklärung genügt. Welche Formulare aktuell nötig sind und in welchem Umfang die Kosten getragen werden, erfahren Sie ebenfalls direkt beim Truppenarzt.
Über die Kassenpraxis
Die Online-Terminanfrage steht Ihnen nicht offen — das liegt nicht an einer Bevorzugung, sondern am Abrechnungsweg: Kassenleistungen laufen über die Kassenpraxis und nicht über dieses Formular.
Melden Sie sich stattdessen zur telefonischen Sprechstunde. Dort klären wir, ob und wann in der Kassenpraxis ein Platz frei wird. Unabhängig davon vermittelt die Terminservicestelle unter 116 117 gesetzlich Versicherten Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde in Wohnortnähe.
Eine ehrliche Abgrenzung erspart beiden Seiten Umwege.
Kein früherer Termin durch Selbstzahlung.
Eine Behandlung auf eigene Kosten — ohne Erstattung durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder Bundeswehr — führt nicht zu einem früheren Termin. Die Terminvergabe richtet sich ausschließlich nach Dringlichkeit und verfügbaren Kapazitäten. Wenn Ihr Grund für die Selbstzahlung ein anderer ist, sprechen Sie mich am Telefon bitte direkt darauf an.
Dann brauchen Sie für den Anfang nicht mehr als ein paar Minuten. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Telefonische Sprechstunde: Donnerstag + Freitag, 09:00 – 09:50 Uhr